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Villa ABBA

VILLA ABBA
VILLA ABBA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Villa ABBA – Gradina, Korčula Insel, Kroatien

1. Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung und Vermietung von Villa ABBA mit Standort Gradina 2b, 20270 Vela Luka, Korčula Island, Kroatien, für Ferienunterkünfte.

1.2 Mit der Buchungsanfrage und/oder der Zahlung der erforderlichen Anzahlung bestätigt der Gast, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

1.3 Die Nutzung der Unterkunft darf ausschließlich zu privaten Urlaubszwecken erfolgen, sofern mit dem Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Buchungs- und Zahlungsbedingungen

2.1 Buchungen können per E-Mail, Telefon, Messaging-Anwendungen, gegebenenfalls über die Website Villa ABBA oder über andere vereinbarte Kommunikationskanäle (z. B. Buchungsplattformen) vorgenommen werden. Alle Buchungen unterliegen der Verfügbarkeit und der Bestätigung durch den Vermieter.

2.2 Sobald die Buchung angenommen wurde, erhält der Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung mit den relevanten Einzelheiten des Aufenthalts, einschließlich der Daten, der Anzahl der Gäste, des Gesamtmietpreises und der Zahlungsanweisungen.

2.3 Zur Sicherung der Reservierung ist eine Anzahlung (Anzahlung) von 30 % des Gesamtmietpreises per Banküberweisung erforderlich.

2.4 Sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, muss die Anzahlung von 30 % innerhalb von 5 Kalendertagen ab dem Datum der Buchungsbestätigung eingegangen sein. Die Reservierung wird verbindlich, sobald die erforderliche Anzahlung eingegangen ist.

2.5 Sollte die Vorauszahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist eingehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und die Unterkunft anderen Gästen zur Verfügung zu stellen.

2.6 Die restlichen 70 % des Mietpreises sind bei Ankunft zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.7 Etwaige mit der Zahlung verbundene Bankgebühren oder Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Gastes.

3. Stornierung durch den Gast

3.1 Eine Stornierung muss dem Vermieter schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, mitgeteilt werden. Als wirksames Kündigungsdatum gilt das Datum, an dem der Vermieter die schriftliche Kündigung erhält.

3.2 Sofern in der individuellen Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten folgende Stornobedingungen:

  • 60 Tage oder mehr vor dem geplanten Anreisedatum: 50 % der Anzahlung werden zurückerstattet, die restlichen 50 % werden als Stornogebühr einbehalten.
  • 59 bis 30 Tage vor dem geplanten Anreisetermin: 30 % der Anzahlung werden zurückerstattet, die restlichen 70 % werden als Stornogebühr einbehalten.
  • Weniger als 30 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum: Die Vorauszahlung ist nicht erstattungsfähig.

3.3 Eventuell anfallende Bankgebühren oder Transaktionsgebühren im Zusammenhang mit einer Rückerstattung werden vom zu erstattenden Betrag abgezogen.

3.4 Verkürzt der Gast den Aufenthalt nach der Anreise freiwillig, kommt er später als der bestätigte Ankunftstermin an oder reist er vor dem bestätigten Abreisetermin ab, ist für die nicht in Anspruch genommenen Nächte keine Rückerstattung, Minderung des Mietpreises oder Schadensersatz fällig.

3.5 Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

3.6 Der Vermieter kann in Ausnahmefällen nach eigenem Ermessen abweichende Stornierungsmodalitäten vereinbaren. Eine solche Vereinbarung muss schriftlich bestätigt werden und begründet keine Verpflichtung, die gleiche Vereinbarung auch in anderen Fällen anzubieten.

4. Stornierung durch den Vermieter und unvorhersehbare Umstände

4.1 Sollte die gebuchte Unterkunft aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Vermieters liegen, nicht verfügbar sein, wird der Gast so bald wie möglich darüber informiert.

4.2 In diesem Fall werden vom Gast bereits geleistete Zahlungen für die nicht zur Verfügung gestellte Unterkunft vollständig zurückerstattet.

4.3 Sofern das geltende Recht nichts anderes vorschreibt, haftet der Vermieter nicht für zusätzliche Kosten, die dem Gast infolge einer solchen Stornierung entstehen.

5. Check-in und Check-out

5.1 Der Check-in ist ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages möglich.

5.2 Der Check-out muss spätestens um 10:00 Uhr (10:00 Uhr) des vereinbarten Abreisetages erfolgen.

5.3 Ein früher Check-in oder später Check-out unterliegt der Verfügbarkeit und muss vorab mit dem Vermieter vereinbart werden. Eine Verpflichtung des Vermieters zu einem frühen Check-in bzw. späten Check-out besteht nicht.

5.4 Gäste werden gebeten, dem Vermieter vorab ihre voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen und ihn über etwaige wesentliche Verzögerungen zu informieren.

5.5 Am Abreisetag hat der Gast die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und die Schlüssel zurückzugeben, es sei denn, ein späterer Check-out wurde ausdrücklich mit dem Vermieter im Voraus vereinbart. Diese Zeit ist notwendig, um ausreichend Zeit für die Reinigung, Inspektion und Vorbereitung der Unterkunft für ankommende Gäste zu haben.

6. Gäste und Nutzung der Immobilie

6.1 Die Unterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl an Gästen belegt werden.

6.2 Die maximal zulässige Belegung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden.

6.3 Personen, die nicht als Gäste registriert sind, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht in der Unterkunft übernachten.

6.4 Der Reservierende ist dafür verantwortlich, dass alle Mitglieder seiner Gruppe diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die geltende Hausordnung einhalten.

6.5 Partys, Veranstaltungen oder sonstige Zusammenkünfte mit Personen, die nicht in der Reservierung enthalten sind, sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

7. Hausordnung

7.1 Haustiere sind nicht gestattet, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart.

7.2 Rauchen, Grillen und Brandschutz. Das Rauchen ist in der Unterkunft strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet und die Gäste müssen die bereitgestellten Aschenbecher benutzen.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr, insbesondere in der Sommersaison, müssen Zigarettenstummel, Streichhölzer und andere Rauchmaterialien vor der Entsorgung vollständig mit Wasser gelöscht werden. Es ist strengstens verboten, Zigarettenkippen, Streichhölzer oder andere Rauchmaterialien irgendwo im Garten, auf dem Boden, in der Vegetation oder im Wald und in den umliegenden Bereichen des Grundstücks zu werfen oder zurückzulassen, unabhängig davon, ob sie erloschen zu sein scheinen. Der Gast ist dafür verantwortlich, beim Rauchen im Freien besondere Vorsicht walten zu lassen und dafür zu sorgen, dass alle Rauchmaterialien sicher und vollständig gelöscht werden. Jegliches Verhalten, das eine Brandgefahr darstellen könnte, ist strengstens untersagt. Nach der Benutzung des Grills dürfen Asche und restliche Holzkohle nicht in den normalen Mülleimern, im Garten, auf dem Boden oder in der umliegenden Vegetation entsorgt werden. Bitte lassen Sie die Asche im Grill, bis sie abgekühlt ist, und legen Sie sie dann in den dafür vorgesehenen Metallbehälter neben dem Grill. Der Inhalt dieses Behälters wird vom Personal der Villa ABBA sicher entsorgt. Gäste dürfen niemals heiße oder glimmende Asche, Glut oder Holzkohle in einem Mülleimer oder anderswo auf dem Grundstück entsorgen.

7.3 Von den Gästen wird erwartet, dass sie die Unterkunft, Möbel, Geräte, Ausrüstung, Schwimmbad, Fahrräder und andere Einrichtungen mit angemessener Sorgfalt und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen.

7.4 Gäste müssen die Ruhe und Privatsphäre benachbarter Grundstücke respektieren und die geltenden örtlichen Vorschriften zu Lärm und öffentlicher Ordnung einhalten.

7.5 Den Gästen ist es untersagt, sich an Aktivitäten zu beteiligen, die Schäden am Eigentum verursachen, eine unzumutbare Belästigung hervorrufen, andere Personen gefährden oder gegen geltendes Recht verstoßen könnten.

7,6 ruhige Stunden. Von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr gelten Ruhezeiten. Während dieser Zeit müssen Gäste den Lärm auf ein Minimum beschränken und die Ruhe und Privatsphäre der Nachbargrundstücke respektieren.

7.7 Laute Musik, Geschrei, Partys, übermäßiger Lärm und jedes andere Verhalten, das die Nachbarn stören könnte, sind in ruhigen Stunden nicht gestattet. Besondere Vorsicht ist bei der Nutzung von Terrassen, Balkonen, dem Schwimmbad, dem Grillplatz und anderen Außenbereichen geboten, da es zu einer Lärmübertragung auf Nachbargrundstücke kommen kann.

7.8 Gäste sind dafür verantwortlich, dass alle Mitglieder ihrer Gruppe und alle erlaubten Besucher die Ruhezeiten einhalten. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können als erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen werden.

8. Kaution und Schadensersatz

8.1 Sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, kann bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 500 EUR in bar verlangt werden.

8.2 Die Kaution ist getrennt von der Anzahlung von 30 % zur Sicherung der Reservierung.

8.3 Die Kaution wird nach dem Check-out zurückerstattet, sofern die Unterkunft, ihr Inhalt und ihre Einrichtungen in zufriedenstellendem Zustand hinterlassen wurden und keine Schäden, Verluste oder außergewöhnliche Reinigungskosten festgestellt wurden.

8.4 Gäste müssen alle Schäden, Brüche, Verluste oder Störungen, die während ihres Aufenthalts auftreten, unverzüglich melden.

8.5 Der Gast ist für Schäden oder Verluste verantwortlich, die durch ihn oder ein Mitglied seiner Reisegruppe verursacht werden, mit Ausnahme normaler Abnutzung.

8.6 Gegebenenfalls kann der Vermieter etwaige Schäden durch Fotos, schriftliche Beschreibungen, Rechnungen oder andere angemessene Beweismittel dokumentieren.

8.7 Die angemessenen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter oder fehlender Gegenstände können von der Kaution abgezogen werden.

8.8 Übersteigt die Schadenshöhe die Kaution, bleibt der Gast für die angemessenen Mehrkosten verantwortlich.

9. Schwimmbad, Klimaanlage, Fahrräder und andere Einrichtungen

9.1 Das Schwimmbad und andere Einrichtungen im Villa ABBA stehen ausschließlich registrierten Gästen zur Nutzung zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

9.2 Die Nutzung des Schwimmbades, der Fahrräder, des Grillplatzes und anderer Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung durch den Gast und hat die etwaigen Sicherheitshinweise des Vermieters zu befolgen.

9.3 Kinder müssen jederzeit von einem verantwortlichen Erwachsenen angemessen beaufsichtigt werden, wenn sie das Schwimmbad benutzen oder sich in dessen Nähe aufhalten.

9.4 Der Gast ist für die ordnungsgemäße Nutzung der ihm während seines Aufenthalts zur Verfügung gestellten Fahrräder und sonstigen Ausrüstung verantwortlich und muss etwaige Schäden, Störungen oder Sicherheitsbedenken unverzüglich melden.

9.5 Qualität und Wartung des Schwimmbadwassers. Das Schwimmbad unterliegt einer regelmäßigen Inspektion, Reinigung und Wartung. Die Parameter des Poolwassers werden regelmäßig überwacht, gegebenenfalls auch durch tägliche Kontrollen, um eine angemessene Wasserqualität, Hygiene und sichere Nutzungsbedingungen aufrechtzuerhalten.

9.6 Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Zugang zum Schwimmbad vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, wenn die gemessenen Wasserparameter, der technische Zustand des Schwimmbades oder andere Umstände darauf hinweisen, dass seine Nutzung möglicherweise nicht angemessen oder sicher ist. Der Zugang kann eingeschränkt bleiben, bis die erforderliche Wasserqualität und/oder sichere Betriebsbedingungen wiederhergestellt sind.

9.7 Wartung und Reparaturen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Swimmingpool, Fahrräder, Geräte, Ausrüstung oder andere Einrichtungen oder Annehmlichkeiten auf dem Grundstück vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn dies für routinemäßige oder vorbeugende Wartung, Reinigung, Inspektion, Wartung, Reparatur, Austausch oder aus Hygiene-, Gesundheits- und Sicherheitsgründen vernünftigerweise erforderlich ist.

9.8 Klimaanlage und technische Störungen. Wenn eine unerwartete Fehlfunktion oder ein technisches Problem auftritt, einschließlich einer Fehlfunktion der Klimaanlage oder einzelner Klimaanlagen, wird der Vermieter angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Inspektion und Reparatur so schnell wie möglich zu veranlassen. Der Vermieter kann jedoch keine sofortige Reparatur oder einen Ersatz am selben Tag garantieren, wenn dies von der Verfügbarkeit qualifizierter Techniker, Ersatzteilen, Ersatzgeräten oder anderen Umständen abhängt, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Vermieters liegen.

Gäste müssen die Klimaanlagen gemäß den bereitgestellten Anweisungen und in angemessener Weise nutzen. Türen und Fenster sollten während des Betriebs der Klimaanlage geschlossen bleiben, um einen ordnungsgemäßen und effizienten Betrieb zu gewährleisten und unnötige Belastungen oder Schäden am System zu vermeiden.

Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit einer Klimaanlage oder anderer Geräte aufgrund einer unerwarteten Fehlfunktion, notwendiger Wartung, Instandhaltung oder Reparatur berechtigt den Gast an sich nicht zu einer Rückerstattung, einer Reduzierung des Mietpreises, einer Entschädigung oder einer Erstattung sonstiger Kosten, sofern der Vermieter angemessen handelt und geeignete Schritte unternimmt, um die Inspektion und Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist zu veranlassen.

Nichts in dieser Bestimmung schließt Rechte des Gastes aus oder schränkt sie ein, die nach zwingend geltendem kroatischen Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.

9.9 Gäste müssen jede vom Vermieter mitgeteilte vorübergehende Einschränkung der Nutzung des Swimmingpools, der Klimaanlage, der Geräte oder anderer Geräte einhalten, sofern eine solche Einschränkung erforderlich ist

Wartungs-, Reparatur-, Hygiene-, Gesundheits- oder Sicherheitsgründen. Gäste dürfen nicht versuchen, außer Betrieb genommene Geräte zu bedienen, zu reparieren oder wiederherzustellen.

9.10 Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit einer einzelnen Einrichtung, eines Geräts, einer Annehmlichkeit oder eines Ausrüstungsgegenstands aufgrund notwendiger routinemäßiger Wartung, Inspektion, Wartung, Reparatur, technischer Störung oder Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen berechtigt den Gast nicht zu einer Rückerstattung, Reduzierung des Mietpreises, Entschädigung oder Erstattung anderer Kosten, vorausgesetzt, dass die Unterkunft als Ganzes zur Nutzung verfügbar bleibt und der Vermieter in angemessener Weise handelt, um die betroffene Einrichtung oder Ausrüstung wieder betriebsbereit zu machen.

10. Gästeregistrierung und persönliche Daten

10.1 Gäste sind verpflichtet, die für ihre Registrierung erforderlichen Informationen und Ausweisdokumente gemäß den geltenden kroatischen Tourismus- und Beherbergungsvorschriften bereitzustellen.

10.2 Der Vermieter darf zum Zwecke der Bearbeitung und Verwaltung der Reservierung personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Identifikationsdaten und Angaben zum Aufenthalt des Gastes erheben und verarbeiten; Anmeldung der Gäste bei den zuständigen kroatischen Behörden; Einhaltung gesetzlicher, buchhalterischer und steuerlicher Pflichten; und Kommunikation mit Gästen im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt.

10.3 Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen Kroatiens und der Europäischen Union, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR), verarbeitet.

10.4 Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die ordnungsgemäße Verwaltung der Buchung und des Aufenthalts erforderlich.

11. Haftung

11.1 Der Gast ist für seine persönliche Sicherheit und die angemessene Beaufsichtigung von Kindern und anderen aufsichtsbedürftigen Personen während seines Aufenthalts verantwortlich.

11.2 Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Gäste, es sei denn, eine Haftung ergibt sich aus zwingendem geltendem Recht.

11.3 Den Gästen wird empfohlen, beim Verlassen der Unterkunft Türen und Fenster zu sichern und angemessene Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Wertgegenständen zu treffen.

11.4 Der Vermieter ist nicht für vorübergehende Unterbrechungen von Versorgungsleistungen oder Dienstleistungen, einschließlich Strom, Wasser, Internet oder anderen Diensten, verantwortlich, wenn eine solche Unterbrechung außerhalb der angemessenen Kontrolle des Vermieters liegt.

11.5 Der Vermieter haftet nicht für die vorübergehende Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktion des Schwimmbads, der Klimaanlage, der Geräte, Fahrräder oder anderer Ausrüstung, wenn die Ursache auf einen unerwarteten technischen Ausfall, notwendige Wartung, Reparatur, Wartung oder Gesundheits- oder Sicherheitsanforderungen zurückzuführen ist, vorausgesetzt, dass angemessene Schritte zur Behebung des Problems unternommen werden.

11.6 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, die nach geltendem kroatischen Recht nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

12. Last-Minute-Buchungen

12.1 Eine Last-Minute-Buchung ist eine Buchung, die 30 Tage oder weniger vor dem geplanten Ankunftsdatum erfolgt.

12.2 Bei Last-Minute-Buchungen ist die Anzahlung von 30 % sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

12.3 Der Vermieter kann einen Zahlungsnachweis verlangen, bevor er eine Last-Minute-Reservierung bestätigt oder aufrechterhält.

12.4 Erfolgt die erforderliche Anzahlung nicht innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist, kann die Reservierung storniert und die Termine freigegeben werden.

12.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für Last-Minute-Buchungen die Standard-Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 3.

13. Höhere Gewalt

13.1 Keine der Parteien ist für die Nichterfüllung einer Verpflichtung verantwortlich, wenn diese Nichterfüllung auf außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen, soweit dies nach geltendem Recht anerkannt ist.

13.2 Zu diesen Umständen können gegebenenfalls Naturkatastrophen, schwere Wetterereignisse, staatliche Beschränkungen, Krieg, zivile Unruhen, größere Ausfälle der Infrastruktur oder andere vergleichbare Ereignisse gehören, die die Erfüllung des Beherbergungsvertrags unmöglich machen.

13.3 Die Parteien werden sich bemühen, im Falle des Eintretens solcher Umstände zeitnah zu kommunizieren und eine angemessene Lösung zu finden.

14. Beschwerden

14.1 Alle Probleme, Störungen oder Mängel im Zusammenhang mit der Unterkunft oder ihren Einrichtungen müssen dem Vermieter so schnell wie möglich während des Aufenthalts gemeldet werden, damit der Vermieter eine angemessene Gelegenheit hat, das Problem zu prüfen und zu beheben.

14.2 Von Gästen wird erwartet, dass sie angemessen mit dem Vermieter oder autorisiertem Servicepersonal zusammenarbeiten, um den Zugang zur Inspektion, Wartung oder Reparatur der betroffenen Einrichtung oder Ausrüstung zu organisieren.

14.3 Gäste werden gebeten, gegebenenfalls relevante Details, Fotos oder andere Informationen bereitzustellen, damit der Vermieter die Angelegenheit untersuchen und klären kann.

15. Schlussbestimmungen und anwendbares Recht

15.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit der individuellen Buchungsbestätigung die für die Reservierung geltenden Bedingungen dar.

15.2 Im Falle einer Widersprüchlichkeit gehen die in der Buchungsbestätigung ausdrücklich genannten individuellen Bedingungen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

15.3 Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

15.4 Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder undurchführbar erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15.5 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Beherbergungsvertrag gilt ausschließlich das Recht der Republik Kroatien.

15.6 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Buchung, Unterkunft oder dem Aufenthalt ergeben, unterliegen der Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in der Republik Kroatien, sofern nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen etwas anderes vorsehen.

Villa ABBA
Gradina 2b
HR-20270 Vela Luka
Korčula Insel, Republik Kroatien